Verkehrsberuhigung für die Schweicher Ortsdurchfahrt
Fußgängerzone, verkehrsberuhigter Bereich, Einbahnstraße... Was gab es im vergangenen Jahrzehnt nicht schon alles an Ideen, wie die Schweicher Ortsdurchfahrt und insbesondere nördliche Brücken- und Richtstraße attraktiver gestaltet werden können. Die Königslösung und eine für alle akzeptable Lösung war allerdings nie dabei. Doch eine solche Lösung könnte nun gefunden sein.
Auf Einladung unseres Stadtbürgermeisters Lars Rieger stellte Sven Thiesen von der Tourist Information Schweich seine Ideen für eine Neugestaltung im Stadtentwicklungsausschuss am vergangenen Mittwoch, 19.10.2022 vor. Grundidee ist die Ausweisung eines sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs, wie ihn die StVO seit wenigen Jahren ermöglicht. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem bekannten verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße"). Den verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs zeichnen in der Regel eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h sowie ein eingeschränktes Haltverbot aus.
Doch auch bauliche Maßnahmen gehören zum Gesamtkonzept dazu. Optisch muss sich die Verkehrsfläche zwischen Kreisverkehrsplatz am Rathaus und der Einmündung Bahnhoftstraße deutlich abheben. Dies könnte durch Pflasterflächen oder alternativ Printasphaltflächen umgesetzt werden. So erkennt der Verkehrsteilnehmer sofort: Hier habe ich mich anders zu verhalten. Wo es die Breite des Verkehrsraums zulässt, müssen Gehwegflächen verbreitert und neue Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Auch die bestehenden öffentlichen Plätze müssen mit in das Konzept einbezogen werden.
Ziel muss es sein, den Durchgangsverkehr aus der Stadt auf die Ortsentlastungsstraße zu verlagern, dass Auto aber dennoch nicht gänzlich aus der Stadt zu verteiben. "In Brücken- und Richtstraße sitzen Gewerbetreibende, die sowohl auf den Bummel- aber auch auf den Zielkauf angewiesen sind. Beides muss möglich bleiben", so CDU-Ausschussmitglied Sven Wiedemann.
Die Vorschläge von Sven Thiesen stießen bei einer breiten Mehrheit des Ausschusses auf Akzeptanz, sodass man dem Stadtrat empfahl, die Pläne weiterzuverfolgen. Sicherlich war dies nur ein erster Aufschlag und es werden im Verfahren etliche Details zu klären sein. Grundvorraussetzung für die Umsetzung bleibt vor allem, dass die Ortsdurchfahrt endlich vom Land Rheinland-Pfalz zu einer Gemeindestraße abgestuft wird - denn das ist die Vorraussetzung dafür, dass wir als Stadt die Gestaltungshoheit erlangen.
Die CDU-Fraktion im Stadtrat wird am Thema dranbleiben, um Brücken- und Richtstraße zu einem attraktiven Einkaufs- und Verweilbereich zu machen. Wie dies in der mit Schweich durchaus vergleichbaren Stadt Wehr in Baden-Württemberg gelungen ist, können Sie hier nachlesen.
Übrigens: Unsere grundsätzlichen Positionen, u.a. zu den Themen "Verkehr und Mobilität" sowie "Einzelhandel und Gewerbe", finden Sie hier.