Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Stadt Schweich
Antrag der CDU-Fraktion: Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Stadt Schweich
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister, lieber Lars,
die CDU-Fraktion beantragt, die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung um den o.g. Punkt zu ergänzen.
Mit Beginn des kommenden Jahres 2025 soll – vorausgesetzt, sie hält den verfassungsrechtlichen Bedenken Stand – eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft treten. Zum einen soll den Kommunen damit die Möglichkeit gegeben werden, einen gesonderten Hebesatz für die Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke festzulegen. Zum anderen treten neue Messbeträge für die Grundsteuer B in Kraft.
Bundes- und Landesregierungen haben stets betont, dass die Grundsteuerreform „aufkommensneutral“ erfolgen soll. Sprich: Es ist zwar möglich, dass einzelne Bürger höhere oder niedrigere Steuern zahlen als zuvor, die Gesamteinnahmen des Staates und die Gesamtbelastung der Bevölkerung sollen aber gleich bleiben. Da die Messbeträge der Grundsteuer B für die meisten Eigentümer bestenfalls gleichgeblieben, für die meisten aber gestiegen sind, wären also die Kommunen in der Pflicht ihre Hebesätze nach unten zu korrigieren, um die von Bund und Land versprochene Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Zum Jahr 2023 hat die Landesregierung RLP die sogenannten Nivellierungssätze für die Grundund Gewerbesteuern deutlich nach oben angepasst und die Kommunen, so auch die Stadt Schweich, damit faktisch zur Erhöhung ihrer Hebesätze genötigt. Wir erwarten, dass die Landesregierung die Nivellierungssätze zumindest für die Grundsteuer B zum kommenden Jahr so weit senken wird, dass die Gewährleistung der Aufkommensneutralität sichergestellt ist. Die Landesregierung soll seitens der Verwaltung deshalb aufgefordert werden, zeitnah mitzuteilen, auf welchem Niveau sich die Nivellierungssätze im kommenden Jahr bewegen werden.
Ziel der Einführung der Grundsteuer C soll es sein, als Spekulationsobjekte dienende, baureife Grundstücke für eine Bebauung zu mobilisieren. Auch für die Stadt Schweich könnten sich hierausChancen ergeben, gibt es doch insbesondere im Baugebiet Ermesgraben zahlreiche solcher Grundstücke. Hier wird der Stadtrat im letzten Quartal des Jahres darüber beraten müssen, ob ein separater Hebesatz für die Grundsteuer C sinnvoll ist und wenn ja, in welcher Höhe dieser liegen soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen den Mitgliedern des Stadtrates keine ausreichenden Informationen über die Ausgestaltung der Grundsteuer C und der künftigen Nivellierungssätze der Grundsteuer B vor. Um die anstehenden Haushaltsberatungen jedoch auf solider Basis führen zu können, muss Klarheit über die künftigen Steuereinnahmen bestehen.
Neben der bereits genannten Anfrage an das Land bitte ich deshalb darum, in die nächste Stadtratssitzung einen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung einzuladen, der über die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen auf die Stadt Schweich informiert. Anschließend soll der Haupt- und Finanzausschuss die künftige Ausgestaltung der Steuerhebesätze vorberaten.
Die CDU-Fraktion bringt folgenden Beschlussvorschlag ein:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich mitzuteilen, auf welchem Niveau die Nivellierungssätze im kommenden Jahr liegen werden.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss berät in seiner nächsten Sitzung die künftige Ausgestaltung der Steuerhebesätze.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Klar
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat Schweich