Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt
Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes von der Brückenstraße bis zur Sägkaul
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister, lieber Lars,
sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,
die CDU-Fraktion beantragt, die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung um den nachfolgenden Punkt zu ergänzen.
In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses im vergangenen Februar wurde durch das Büro GSB, Sankt-Wendel im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Alt-Schweich ein Lärmschutzgutachten auf Grundlage des Lärmaktionsplans für diesen Bereich vorgestellt. In dieser Vorstellung wurde u.a. aufgezeigt, dass für weite Teile der Brücken- und Richtstraße eine solch hohe Verkehrslärmbelastung besteht, dass diese per Definition als „gesundheitsgefährdend“ gilt. Und dies sowohl zur Tag- als auch zur Nachtzeit. Dies sollte uns alle alarmieren!
Hieraus folgt, dass im Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz vor dieser Lärmbelastung getroffen werden müssen, z.B. dürfen nur nicht zu öffnende Fenster zur Straße hin verbaut werden. Doch sollten wir die Feststellung, dass dort gesundheitsgefährdender Lärm besteht nicht nur vor dem Hintergrund des aufzustellenden Bebauungsplans betrachten.
In der Vergangenheit lehnte es der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ab, die L141 auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt Schweich aus Gründen der Verkehrssicherheit mittels Zeichen 274 „Tempo 30“ zu beschildern, u.a. weil auf Grundlage der Verkehrsunfallstatistik keine Veranlassung hierzu gesehen wird. Als Landesstraße müsse ein gewisser Durchfluss gewährleistet bleiben.
Auf Grundlage des nun vorliegenden Lärmschutzgutachtens dürften nun jedoch neue und ganz andere Argumente zur Einführung von Tempo 30 vorliegen. Es darf nicht sein, dass die Leichtigkeit des Verkehrs der körperlichen Unversehrtheit als Rechtsgut von Verfassungsrang vorgezogen wird. Aus diesem Grund sollte die Stadt Schweich beim LBM mit Nachdruck einfordern, dass die L141 ab dem Ortseingang Schweich an der Moselbrücke bis hin zur Sägkaul, Ecke Oberstiftsraße/Madellstraße, durchgehend mittels Zeichen 274 „Tempo 30“ beschildert wird. Gegeben falls mit dem Zusatzzeichen 1012-36 „Lärmschutz“. Die Beantragung der Geschwindigkeitsbeschränkung sollte sich nur auf den genannten Bereich beziehen, da das Lärmschutzgutachten nur für diesen auch eine entsprechende Grundlage bietet.
Dem Antrag an den LBM sind entsprechende Auszüge aus dem Lärmschutzgutachten beizufügen, idealerweise sollten diese durch das Büro GSB für diesen Zweck aufbereitet werden. Es sollte vor allem dargestellt werden, wie die Lärmbelastung durch eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung verändert werden würde.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt,
1. dass Büro GSB, Sankt Wendel mit einer entsprechenden Aufbereitung des Lärmschutzgutachtens zu beauftragen.
2. beim LBM die Beschilderung der L141 vom Ortseingang Moselbrücke bis zur Einmündung der Madellstraße mittels Zeichen 274 „Tempo 30“ und dem Zusatzzeichen 1012- 36 „Lärmschutz“ zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Klar
Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat Schweich